Organisation und Aufgaben
Die Zusammenarbeit Baden-Württembergs, Bayerns, Liechtensteins, Österreichs und der Schweiz in der Internationalen Bevollmächtigtenkonferenz für die Bodenseefischerei (IBKF) dient insbesondere zur Festlegung gleichartiger Regelungen zur Ausübung der Berufs- und Angelfischerei. Dabei hat der Erhalt des Fischbestandes und die nachhaltige Sicherung des Fischertrages unter Berücksichtigung der natürlichen Artenvielfalt der heimischen Fische höchste Priorität. Als Grundlage für diese Aufgabe wird von den Uferstaaten eine gemeinsame Fischereistatistik geführt, die bis 1910 zurückreicht. Zudem wird ein abgestimmtes Monitoring der wichtigsten Wirtschaftsfischarten Felchen und Barsch durchgeführt (monatliche Probebefischungen, Biometrie, Alters- und Reifegradbestimmungen, Parasitierung etc.). Untersuchungen zu anderen Fischarten sind anlassbezogen, z. B. Stichling, Seeforelle.
Wesentlicher Teil des Fischereimanagements ist auch die Kontrolle der Fischereiausübung durch die Fischereiaufsicht. Im Sachverständigenausschuss der IBKF sind daher neben den Sachverständigen der Länder auch die staatlichen Fischereiaufseher vertreten.
Die heute gültigen Regelungen für die Bodenseefischerei gehen auf die Bregenzer Übereinkunft vom 5. Juli 1893 zurück (Bregenzer Uebereinkunft 1893), die zu den ältesten internationalen und heute noch gültigen Fischereiverträgen zählt.