Fischereiaufseher
Auf der Basis der Bregenzer Übereinkunft bestellt jeder Uferstaat Fischereiaufseher. Sie haben die Einhaltung der Bestimmungen über die Fischereiausübung zu überwachen, Zuwiderhandlungen festzuhalten und etwaige Strafen zu veranlassen. Ferner führen die Fischereiaufseher Probefänge durch, helfen bei der Bestimmung des Zeitpunkts für den Laichfischfang mit, sie betreuen in den meisten Uferstaaten zudem die Brutanlagen und sind für den Fischbesatz zuständig.
Ferner haben die Fischereiaufseher Wahrnehmungen über Fischkrankheiten, Fischsterben und Gewässerverunreinigungen unverzüglich der zuständigen Behörde bekannt zu geben.
Die staatlichen Fischereiaufseher der jeweiligen Länder sind:
Bayern
Maximilian König
Staatlicher Fischereiaufseher
Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Kempten (Allgäu)
Martin Eberle
Fischwirtschaftsmeister
Baden-Württemberg
Christian Wenzel
Staatliche Fischereiaufsicht, Fischereibehörde Regierungspräsidium Tübingen
Steffen Bader
Staatliche Fischereiaufsicht, Fischereibehörde Regierungspräsidium Tübing
Untersee Baden-Württemberg
Friedhelm Glönkler
Staatliche Fischereiaufsicht, Fischereibehörde Freiburg
Österreich
Markus Holzer
Staatlicher Fischereiaufseher, Bezirkshauptmannschaft Bregenz
Schweiz
Kanton Graubünden
Curdin Meiler
Kantonaler Fischereiaufseher
Kanton St. Gallen
Jörg Schweizer
Kantonaler Fischereiaufseher
Marcel Zottele
Kantonaler Fischereiaufseher
Kanton Thurgau
Obersee Bezirk Arbon (TG I)
Markus Zellweger
Kantonaler Fischereiaufseher
Bezirk Kreuzlingen (TG II)
Roman Niedermann
Kantonaler Fischereiaufseher
Untersee Bezirk Frauenfeld (TG III)
Stefan Eglauf
Kantonaler Fischereiaufseher
Ein vollständiges Adressenverzeichnis für die Bodenseefischerei finden Sie hier