Fischereiaufseher

Auf der Basis der Bregenzer Übereinkunft bestellt jeder Uferstaat Fischereiaufseher. Sie haben die Einhaltung der Bestimmungen über die Fischereiausübung zu überwachen, Zuwiderhandlungen festzuhalten und etwaige Strafen zu veranlassen. Ferner führen die Fischereiaufseher Probefänge durch, helfen bei der Bestimmung des Zeitpunkts für den Laichfischfang mit, sie betreuen in den meisten Uferstaaten zudem die Brutanlagen und sind für den Fischbesatz zuständig.

Ferner haben die Fischereiaufseher Wahrnehmungen über Fischkrankheiten, Fischsterben und Gewässerverunreinigungen unverzüglich der zuständigen Behörde bekannt zu geben.

Die staatlichen Fischereiaufseher der jeweiligen Länder sind:

Bayern

Maximilian König
Staatlicher Fischereiaufseher
Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Kempten (Allgäu)

Martin Eberle
Fischwirtschaftsmeister

Baden-Württemberg

Christian Wenzel
Staatliche Fischereiaufsicht, Fischereibehörde Regierungspräsidium Tübingen

Steffen Bader
Staatliche Fischereiaufsicht, Fischereibehörde Regierungspräsidium Tübing

Untersee Baden-Württemberg
Friedhelm Glönkler
Staatliche Fischereiaufsicht, Fischereibehörde Freiburg

Österreich

Markus Holzer
Staatlicher Fischereiaufseher, Bezirkshauptmannschaft Bregenz

Schweiz

Kanton Graubünden
Curdin Meiler
Kantonaler Fischereiaufseher

Kanton St. Gallen
Jörg Schweizer
Kantonaler Fischereiaufseher

Marcel Zottele
Kantonaler Fischereiaufseher

Kanton Thurgau

Obersee Bezirk Arbon (TG I)
Markus Zellweger
Kantonaler Fischereiaufseher

Bezirk Kreuzlingen (TG II)
Roman Niedermann
Kantonaler Fischereiaufseher

Untersee Bezirk Frauenfeld (TG III)
Stefan Eglauf
Kantonaler Fischereiaufseher

Ein vollständiges Adressenverzeichnis für die Bodenseefischerei finden Sie hier