Internationale Bevollmächtigtenkonferenz für die Bodenseefischerei
Die IBKF ist das höchste Gremium für die Angelegenheiten der Fischerei am Bodensee-Obersee. Sie tagt in der Regel einmal jährlich. Der Vorsitz wechselt turnusmäßig alle drei Jahre. Die Beschlüsse über die Ausübung der Fischerei im Bodensee-Obersee müssen im Sinne der Gemeinsamkeit der Fischerei und Anwendung gleichlautender Bestimmungen einstimmig gefasst werden. Damit ist gewährleistet, dass die Interessen aller Vertragsstaaten bei jedem Beschluss gewahrt bleiben. Die Beschlüsse der IBKF müssen jeweils in nationales Recht umgesetzt werden.
Die Beschlüsse der IBKF hinsichtlich der Ausübung der Fischerei liegen in der Beschlusssammlung thematisch zusammengefasst vor, ebenso die Grundsätze der fischereilichen Bewirtschaftung des Bodensees. Die Arbeitsweise der IBKF ist in der an die heutigen Erfordernisse angepassten Geschäftsordnung geregelt, eigene Regelungen bestehen zudem bezüglich der Fischereiaufsicht. Zur Vorbereitung von Sachgeschäften, insbesondere zur Bearbeitung fischereifachlicher Fragen, haben die Bevollmächtigten einen ständigen Sachverständigenausschuss (SVA) eingesetzt, in dem Fischereiexperten aller Vertragsstaaten vertreten sind. Für spezielle Fragenbereiche sind Arbeitsgruppen eingerichtet (z.B. Arbeitsgruppe Wanderfische, Arbeitsgruppe Kormoran). Der unmittelbare Bezug zur Praxis wird durch Einbeziehung der Erfahrungen der staatlichen Fischereiaufseher sichergestellt.
Die Interessen der Berufs- und Angelfischer vertritt der Internationale Bodensee-Fischereiverband (IBF) und arbeitet hierzu eng mit der IBKF zusammen. Die Vertreter des IBF nehmen auch an den regulären Bevollmächtigtenkonferenzen teil.
Schwerpunktthemen, mit denen sich die IBKF außerdem beschäftigt, sind:
Seit Jahrzehnten steht die Seeforelle als gefährdete Fischart im Bodensee-Einzugsgebiet im Mittelpunkt des Interesses der IBKF – eine Reihe von Projekten und Untersuchungen wurde durchgeführt, Bestände durch Laichfischfang, Erbrütung und Besatz in den Zuflüssen wieder aufgebaut. Diese Fischart ist ein wichtiger Indikator für die Durchgängigkeit und Vernetzung der Gewässer im Einzugsgebiet.
Ein mehrjähriges Markierungsprojekt zum Felchenbesatz hatte zum Ziel, den Anteil der Besatzfische an der Rekrutierung im Bodensee zu ermitteln. Außerdem wurde damit die Altersbestimmung anhand der Schuppen kalibriert. Letztere gestaltete sich in den letzten Jahren zunehmend schwieriger. Der erste Markierungsdurchgang fand im Frühjahr 2016 statt, der nächste im Frühjahr 2018. Die Ergebnisse sind in folgender Publikation nachzulesen: Baer et al. 2023
Die Entwicklung der Neozoen im See stellt ein gemeinsames Interesse der IGKB und der IBKF dar. U.a. wurden Untersuchungen zur Bedeutung der Neozoen in der Nahrung verschiedener Fischarten durchgeführt und die starke Ausbreitung des Kamberkrebses dokumentiert.
Das Thema Stichlinge wird von der FFS Langenargen bearbeitet. Die bisherigen Ergebnisse zeigen seit 2013 einen stabil hohen Bestand im Freiwasser. Der starke Stichlingsbestand im Freiwasser steht in Nahrungskonkurrenz zum Felchen.
Nach der Bodensee-Seeforelle wird sich die Arbeitsgruppe Wanderfische der IBKF vermehrt der im Einzugsgebiet Alpenrhein-Bodensee vom Aussterben bedrohten Nase (Chondrostoma nasus) zuwenden.
Aktuell arbeitet die IBKF an einer Studie zum Kormoran im Naturraum Bodensee als Grundlage für ein mögliches gemeinsames Management. Trotz rückläufiger Erträge steigt die Zahl an Kormoranen am See weiter an. Die Fischentnahme durch den Kormoran wird aktuell auf rund 220 Tonnen Fisch pro Jahr geschätzt. In diesem Zusammenhang soll eine gemeinsame Strategie zur großräumigen Vergrämung unter Berücksichtigung der Interessen des Naturschutzes entwickelt werden.
Forschungsschwerpunkte und Forschungsbedarf aus Sicht der IBKF im Überblick