Rechtliche Grundlagen

Die Bevollmächtigten der IBKF haben keine eigene Anordnungs- oder Vollzugsgewalt. Das heißt, die Beschlüsse der Bevollmächtigtenkonferenz zur Änderung oder Fortentwicklung der fischereilichen Bestimmungen sind nicht unmittelbar anwendbar, sie müssen erst von allen Uferstaaten in das jeweilige Recht umgesetzt werden.
Die von der IBKF zusammengestellten und fortgeschriebenen „Beschlüsse über die Ausübung der Berufs- und Angelfischerei im Bodensee-Obersee“ fassen somit nur den jeweils aktuellen Stand der Fischereibestimmungen zusammen, die in nachfolgenden Gesetzgebungen der einzelnen Uferstaaten verbindlich geregelt sind:

Fischereikarte Bodensee

Baden-Württemberg:

Aktuelle Rechtsnormen Baden-Württemberg

Fischereikarte Baden-Württemberg

Bayern:

Verordnung über die Ausübung der Fischerei im Bodensee (Bodenseefischereiverordnung – BoFiV)

Fischereikarte Bayern

 

Österreich:

Gesetz über die Bodenseefischerei (Bodenseefischereigesetz)

Verordnung der Landesregierung über die Ausübung der Fischerei am Bodensee

Verordnung der Landesregierung über die Höchstzahl der Hochseepatente für die Bodenseefischerei sowie über den Inhalt und die Form der Patente und der Gehilfenkarte

Verordnung der Landesregierung über den Dienstausweis und das Dienstabzeichen der Organe der Fischereiaufsicht nach dem Bodenseefischereigesetz

Verordnung der Landesregierung über die Geschäftsordnung des Fischereirevierausschusses für den Bodensee

Verordnung der Landesregierung über das Ausmaß des Beitrages zur Förderung der Bodenseefischerei

Fischereikarte Vorarlberg

Schweiz:

Bundesgesetz über die Fischerei (BGF)

Verordnung zum Bundesgesetz über die Fischerei (VBGF)

Verordnung des UVEK über die Fischerei im Bodensee-Obersee

Kanton St.Gallen: „Verordnung über die Fischerei im Bodensee-Obersee“

Kanton Thurgau: Verordnung des Regierungsrates über die Fischerei im Bodensee-Obersee