Rechtliche Grundlagen
Die Bevollmächtigten der IBKF haben keine eigene Anordnungs- oder Vollzugsgewalt. Das heißt, die Beschlüsse der Bevollmächtigtenkonferenz zur Änderung oder Fortentwicklung der fischereilichen Bestimmungen sind nicht unmittelbar anwendbar, sie müssen erst von allen Uferstaaten in das jeweilige Recht umgesetzt werden.
Die von der IBKF zusammengestellten und fortgeschriebenen „Beschlüsse über die Ausübung der Berufs- und Angelfischerei im Bodensee-Obersee“ fassen somit nur den jeweils aktuellen Stand der Fischereibestimmungen zusammen, die in nachfolgenden Gesetzgebungen der einzelnen Uferstaaten verbindlich geregelt sind:
Baden-Württemberg:
Aktuelle Rechtsnormen Baden-Württemberg
Fischereikarte Baden-Württemberg
Bayern:
Verordnung über die Ausübung der Fischerei im Bodensee (Bodenseefischereiverordnung – BoFiV)
Österreich:
Gesetz über die Bodenseefischerei (Bodenseefischereigesetz)
Verordnung der Landesregierung über die Ausübung der Fischerei am Bodensee
Verordnung der Landesregierung über das Ausmaß des Beitrages zur Förderung der Bodenseefischerei
Schweiz:
Bundesgesetz über die Fischerei (BGF)
Verordnung zum Bundesgesetz über die Fischerei (VBGF)
Verordnung des UVEK über die Fischerei im Bodensee-Obersee
Kanton St.Gallen: „Verordnung über die Fischerei im Bodensee-Obersee“
Kanton Thurgau: Verordnung des Regierungsrates über die Fischerei im Bodensee-Obersee